Urheberrechtsverletzung durch trivago
Bilder wollen gesehen werden
...aber dürfen sie einfach von Jederman benutzt werden?

Und plötzlich bist Du böse!
Auf der trivago Webseite wird ein Hotel beworben - das ist nichts besonderes.
Das Hotel wird mit mehreren Bildern auf der trivago Webseite vorgestellt - was eigentlich auch nichts besonderes ist.
Aber, man kann das Hotel nirgendwo buchen über die trivago Webseite - das ist sonderlich, oder?
Und die dort auf der trivago Webseite präsentierten Bilder des Hotels stammten von TravelMedicus.com.
Das hat uns überrascht!
Aber mal von vorne...
Natürlich machen auch wir auf unseren Reisen Fotos und diese zeigen wir auch auf unseren Webseiten. Wir zeigen sie, damit sie gesehen werden.
Manchmal fragt auch mal jemand nach und bittet ein Bild von uns verwenden zu dürfen. Das freut uns und natürlich geben wie großzügig Einverständnisse hierbei.
Plötzlich aber wurden wir nach der Herkunft unserer publizierten Bilder gefragt...
Auf einmal wurden wir gefragt:
Haben Sie die Erlaubnis, dieses Bild auf ihrer Webseite zu benutzen?

Bildersuche rückwärts
Der erste Schritt war für uns einmal eine Bildersuche rückwärts um zu sehen, wo unsere Bilder überall im Netz zu finden sein mögen.
Wir waren erschrocken über das Ergebnis.
Mal von ein paar privaten Reisewebseiten/-blogs abgesehen, fanden wir bei Hotelbuchungsanbietern und Preisvergleichsanbietern teilweise bis zu 12 bei uns unerlaubt entnommenen und zu gewerblichen Eigenzwecken eingesetzten Bildern u.a. bei AGODA, tripadvisor, priceline, wego und auch bei trivago auf deren vielen länderspezifischen Webportalen.
Schon hier sei angemerkt, dass das mit unseren Bildern "beworbene" Hotel bei keinem Buchungsanbieter gebucht oder reserviert werden konnte und ebenso auch kein Preisvergleichsportal einen Preis anzeigen konnte.
Warum also flechten derartige Portale so ein Hotel derart mit ein? Dazu später mehr.
Kontaktversuche
Haben Sie schon einmal versucht, mit einem der angeführten Unternehmen Kontakt aufzunehmen oder verantwortliche Personen ausfindig zu machen?
Das ist gar nicht so einfach!
Die trivago GmbH war letzendlich als mit Sitz in Deutschland eingetragen, die einfachste Version für uns.
Wie weltweit verflochten manche Unternehmen sind, haben wir erst später bei Gericht erfahren dürfen vom Anwalt der trivago GmbH.
Beweislastumkehr
Das Thema "trivago" ist mittlerweile zivilrechtlich abgeschlossen - in Bezug auf das Strafrecht läuft es noch - und daher bleiben wir nun einmal bei diesem innerdeutschen Streitfall.
Erst nachdem wir ein Einschreiben an das Unternehmen herausgesendet hatten, gab es überhaupt mal eine themenbezogene Antwort.
Einfach gesprochen glaubte man uns nicht und forderte einen Beweis, dass es sich um unsere Bilder handeln würde. Soetwas erhielten wir von der Rechtsabteilung des Unternehmens trivago!
Laut Gesetz muss doch der Betreiber einer Webseite gewährleisten, dass alle von ihm dargebotenen Bilder rechtmäßig abgelegt sind - er muss also belegen können, dass er seine eigenen oder ansonsten mit Genehmigung versehenen Bilder publiziert.
trivago verlangte von uns aber genau das Gegenteil und wollte uns gegenüber selbst nicht vorbringen oder belegen, die Urheber- oder Bildnutzungsrechte zu haben.
Wir haben das Thema dann verkürzt und ihnen eine Rechnung zugesandt.
Dann gab es Beleidigungen!
Die Rechnung erstellten wir anhand einschlägiger Tabellen und forderten daneben nicht mal die übliche Unterlassungserklärung.
Auf der Webseite des entsprechenden Hotels hingegen führten wir das unerlaubte Bildnutzungsproblem an.
Zurück bekamen wir Unverschämtheiten und Beleidigungen, es wurden Lügen vorgebracht und dann sollten wir plötzlich dem Unternehmen trivago GmbH gegenüber eine Unterlassungserklärung mit hoher Strafandrohung unterzeichnen.
Dann eben Justitia!

Vor dem Landgericht in Hannover musste das Unternehmen trivago GmbH dann doch zurückrudern und plötzlich wußte man doch, wie und wer die Bilder auf die trivago Webseite gestellt hatte - nämlich "das Partnerunternehmen AGODA", dem man hierzu Möglichkeiten eingeräumt hatte (komisch blieb nur, dass AGODA gänzlich andere, auch bei uns unerlaubt entwendete Bilder und andere Hotelinformationen inkl. völlig anderer Adresse des Hotels, publizierte).
trivago zahlte und muss nun mit Auflagen leben!
Das Ergebnis!
nach 2 Jahren Kampf, Beleidigungen und Drohungen...

Fazit
Passen Sie auf Ihre Bilder auf, welche sie im Internet veröffentlichen.
Während der "kleine Mann" von großen Firmen immer gefunden werden kann, ist es für "den kleinen Mann" kaum mehr möglich, eine agierende Person in einem Unternehmen wie trivago, tripadvisor oder AGODA ausfindig machen zu können.
Die internationale Verflechtung von IT-Unternehmen mit der gleichsam geringen Involvierung von nachvollziehbaren Einzelpersonen macht es Unternehmen wie trivago, AGODA, tripadvisor, ..., sehr leicht, sich strafrechtlichen Verfolgungen zu entziehen.
Das Strafrecht ist nun mal auf eine natürliche Person ausgestaltet, die nachgewiesen werden muss. Etwas, was in der heutigen global mobilen Gesellschaft immer schwieriger wird.
Besonders verwerflich:
Das hier im Streitfall betroffene Hotel wollte nie eine Zusammenarbeit mit derartigen Buchungs- oder Preisvergleichsportalen. Mit aber eben einer derartigen Einbindung des Hotels wurde das Hotel direkt und auch indirekt unter Druck gesetzt durch die Portale. "Vertreter" waren wiederholt seinerzeit vor Ort vorstellig und dabei kamen auch Aussagen wie u.a.:
"Sie können auch ohne mit uns zusammen zu arbeiten, negativ bewertet werden. Wer will dann noch nach ihrer Webseite suchen und bei ihnen direkt buchen wollen?"
Das Gardena Hotel in Labuan Bajo auf der Insel Flores/Indonesien weigert sich auch weiterhin bis heute, ein Teil dieses Geschäftsmodelles zu werden.
Übrigens:
Entschuldigt hat sich das Unternehmen trivago GmbH bis heute nicht.
Kritik an der Staatsanwaltschaft Niedersachsen:
Diese Urheberrechtsverletzungen wurde auch zur Strafanzeige bei der niedersächsischen Polizei gebracht.
Mal abgesehen davon, dass die Staatsanwaltschaft in Niedersachsen die Strafverfolgung im Ausland ablehnte, hat sie bei diesem nun mal in Deutschland befindlichen Unternehmen trivago einfach das Unternehmen mit Unternehmenssitz in die USA verlegt und damit gab es für uns nur noch die zivilrechtliche (und damit für uns mit Vorauskosten verbundene) Klage, sowie auch eine (mit erheblichen Vorauskosten versehene) Möglichkeit zur Richterentscheidung einer weiteren strafrechtlichen Verfolgung - aber wer das System kennt...
Das ist eine traurige Wahrheit in unserem angeblichen "Rechtstaat"!
(23.01.2017 - red)